Allgemeine Geschäfts­bedingungen des RECHTMURG 27

01.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

02.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Er kann nicht einseitig gelöst werden.

03.

Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das RECHTMURG 27 behält sich das Recht vor, nach Ablauf des Optionsdatums das reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten, wenn keine definitive Reservierung erfolgt ist.

04.

Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 14 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

05.

Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Zimmer aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das RECHTMURG 27 verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen.

06.

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern werden folgende Kosten in Rechnung gestellt (Reservierungsrechnung):

  1. ab 22 Tage vor Anreise keine Kosten
  2. 15 bis 21 Tage vor Anreise 30 % der vereinbarten Leistungen/ Arrangements
  3. 8 bis 14 Tage vor Anreise 60 % der vereinbarten Leistungen/ Arrangements
  4. 0 bis 7 Tage vor Anreise 80 % der vereinbarten Leistungen/ Arrangements

Das RECHTMURG 27 bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

07.

Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

08.

Bei Gruppenreisen bittet das RECHTMURG 27 um eine Anzahlung von 50 % vier Wochen vor Anreise. Die Endabrechnung wird zugesendet, um eine Bezahlung innerhalb von 8 Tagen wird gebeten.
Die vereinbarten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, wie zum Beispiel die kommunale Kurtaxe.

09.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das RECHTMURG 27 das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlußes zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise in Euro.

10.

Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

11.

Gerichtsstand ist Stuttgart

12.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch die HG Health GmbH.

13.

Alle genannten Preise beziehen sich auf 1 Person für 1 Tag im jeweils bestellten Zimmer. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus den Arrangements können weder gegen andere Leistungen getauscht, noch gegen Bargeld erstattet werden. Eine Leistungsübertragung an Dritte ist nicht zulässig. Alle Leistungen sind mit Erbringung zur Zahlung fällig und vor Abreise zu bezahlen.